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VGH Bayern, 28.04.2008 - 7 ZB 07.1035 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Vorlage von Nachweisen für die Kosten der Schülerbeförderung;Kein Wahlrecht des Schülers zwischen der Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels und eines privaten Kraftfahrzeugs.Vorlage von Nachweisen für die Kosten der Schülerbeförderung;Kein Wahlrecht des Schülers ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Augsburg, 12.05.2005 - Au 3 K 05.270
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2008 - 7 ZB 07.1035
Es würde dem vom Gesetzgeber zugrundegelegten Vorrang des öffentlichen Personennahverkehrs zuwiderlaufen, wenn, wie der Kläger meint, nach dessen freier Wahl ein privates Kraftfahrzeug eingesetzt werden könnte und immer jedenfalls die Kosten in Höhe der Entgelte für öffentliche Verkehrsmittel zu erstatten wären (siehe hierzu auch VG Augsburg vom 12.5.2005 Az. Au 3 K 05.270). - VGH Bayern, 18.02.2005 - 7 B 04.92
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2008 - 7 ZB 07.1035
Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits mit Urteil vom 18. Februar 2005 (BayVBl 2006, 92) entschieden hat, ist wegen des aus diesen Regelungen folgenden Grundsatzes des Vorrangs der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur ausnahmsweise der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeugs zulässig, nämlich soweit dies notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 SchBefV). - VG München, 05.02.2007 - M 3 K 06.748
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2008 - 7 ZB 07.1035
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 5. Februar 2007 (M 3 K 06.748) wird abgelehnt.
- VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2880
Schülerbeförderung; Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule; …
Dem Schüler steht kein Wahlrecht bezüglich des Beförderungsmittels zu (BayVGH vom 28.4.2008 Az. 7 ZB 07.1035 ). - VGH Bayern, 09.08.2011 - 7 B 10.1775
Schülerbeförderung; nächstgelegene Schule; offene Ganztagsschule, …
Der Senat hat bereits entschieden, dass Schüler kein Wahlrecht bezüglich des Beförderungsmittels haben (BayVGH vom 28.4.2008 Az. 7 ZB 07.1035 RdNr. 11 und vom 5.7.2010 Az. 7 ZB 09.2880 RdNr. 11). - VGH Bayern, 21.01.2013 - 7 ZB 12.2357
Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung
Dem oder den Erziehungsberechtigten des zu befördernden Schülers steht allerdings kein Wahlrecht bezüglich des Beförderungsmittels zu (BayVGH B.v.28.4.2008 - 7 ZB 07.1035, U.v. 9.8.2011 - 7 B 10.1775).
- VGH Bayern, 01.04.2020 - 7 ZB 19.1313
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag: Schülerbeförderungskosten
Denn es würde dem vom Gesetzgeber zugrunde gelegten Vorrang des öffentlichen Personennahverkehrs zuwiderlaufen, wenn, wie die Kläger wohl meinen, nach freier Wahl ein privates Kraftfahrzeug eingesetzt werden könnte und die Kosten dafür immer zu erstatten wären (BayVGH, B.v. 28.4.2008 - 7 ZB 07.1035 - juris Rn. 11). - VG Bayreuth, 27.01.2016 - B 3 K 14.562
Kosten der Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule
Dem Schüler steht kein Wahlrecht bezüglich des Beförderungsmittels zu (BayVGH v. 28.4.2008 Az. 7 ZB 07.1035 -in juris-). - VG Bayreuth, 31.10.2016 - B 3 K 16.105
Zur Notwendigkeit einer Schülerbeförderung mit einem privaten Fahrzeug
Insofern steht der Klägerin keinesfalls ein Wahlrecht bezüglich des Beförderungsmittels zu (vgl. BayVGH v. 28.04.2008, Az. 7 ZB 07.1035 -in juris-). - VG Würzburg, 09.11.2010 - W 2 K 10.888
Schulrecht; Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch einer außerbayerischen Schule; …
Dem Schüler steht hingegen kein Wahlrecht bezüglich des Beförderungsmittels zu (BayVGH v. 28.04.2008 - 7 ZB 07.1035).