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   VGH Bayern, 28.04.2008 - 7 ZB 07.1035   

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VGH Bayern, 28.04.2008 - 7 ZB 07.1035 (https://dejure.org/2008,75385)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.04.2008 - 7 ZB 07.1035 (https://dejure.org/2008,75385)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. April 2008 - 7 ZB 07.1035 (https://dejure.org/2008,75385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorlage von Nachweisen für die Kosten der Schülerbeförderung;Kein Wahlrecht des Schülers zwischen der Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels und eines privaten Kraftfahrzeugs.Vorlage von Nachweisen für die Kosten der Schülerbeförderung;Kein Wahlrecht des Schülers ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Augsburg, 12.05.2005 - Au 3 K 05.270
    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2008 - 7 ZB 07.1035
    Es würde dem vom Gesetzgeber zugrundegelegten Vorrang des öffentlichen Personennahverkehrs zuwiderlaufen, wenn, wie der Kläger meint, nach dessen freier Wahl ein privates Kraftfahrzeug eingesetzt werden könnte und immer jedenfalls die Kosten in Höhe der Entgelte für öffentliche Verkehrsmittel zu erstatten wären (siehe hierzu auch VG Augsburg vom 12.5.2005 Az. Au 3 K 05.270).
  • VGH Bayern, 18.02.2005 - 7 B 04.92
    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2008 - 7 ZB 07.1035
    Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits mit Urteil vom 18. Februar 2005 (BayVBl 2006, 92) entschieden hat, ist wegen des aus diesen Regelungen folgenden Grundsatzes des Vorrangs der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur ausnahmsweise der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeugs zulässig, nämlich soweit dies notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 SchBefV).
  • VG München, 05.02.2007 - M 3 K 06.748
    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2008 - 7 ZB 07.1035
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 5. Februar 2007 (M 3 K 06.748) wird abgelehnt.
  • VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2880

    Schülerbeförderung; Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule;

    Dem Schüler steht kein Wahlrecht bezüglich des Beförderungsmittels zu (BayVGH vom 28.4.2008 Az. 7 ZB 07.1035 ).
  • VGH Bayern, 09.08.2011 - 7 B 10.1775

    Schülerbeförderung; nächstgelegene Schule; offene Ganztagsschule,

    Der Senat hat bereits entschieden, dass Schüler kein Wahlrecht bezüglich des Beförderungsmittels haben (BayVGH vom 28.4.2008 Az. 7 ZB 07.1035 RdNr. 11 und vom 5.7.2010 Az. 7 ZB 09.2880 RdNr. 11).
  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 7 ZB 12.2357

    Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung

    Dem oder den Erziehungsberechtigten des zu befördernden Schülers steht allerdings kein Wahlrecht bezüglich des Beförderungsmittels zu (BayVGH B.v.28.4.2008 - 7 ZB 07.1035, U.v. 9.8.2011 - 7 B 10.1775).
  • VGH Bayern, 01.04.2020 - 7 ZB 19.1313

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag: Schülerbeförderungskosten

    Denn es würde dem vom Gesetzgeber zugrunde gelegten Vorrang des öffentlichen Personennahverkehrs zuwiderlaufen, wenn, wie die Kläger wohl meinen, nach freier Wahl ein privates Kraftfahrzeug eingesetzt werden könnte und die Kosten dafür immer zu erstatten wären (BayVGH, B.v. 28.4.2008 - 7 ZB 07.1035 - juris Rn. 11).
  • VG Bayreuth, 27.01.2016 - B 3 K 14.562

    Kosten der Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule

    Dem Schüler steht kein Wahlrecht bezüglich des Beförderungsmittels zu (BayVGH v. 28.4.2008 Az. 7 ZB 07.1035 -in juris-).
  • VG Bayreuth, 31.10.2016 - B 3 K 16.105

    Zur Notwendigkeit einer Schülerbeförderung mit einem privaten Fahrzeug

    Insofern steht der Klägerin keinesfalls ein Wahlrecht bezüglich des Beförderungsmittels zu (vgl. BayVGH v. 28.04.2008, Az. 7 ZB 07.1035 -in juris-).
  • VG Würzburg, 09.11.2010 - W 2 K 10.888

    Schulrecht; Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch einer außerbayerischen Schule;

    Dem Schüler steht hingegen kein Wahlrecht bezüglich des Beförderungsmittels zu (BayVGH v. 28.04.2008 - 7 ZB 07.1035).
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